Landschaftsplanung

Landschaftsplanung soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten bzw. wiederherzustellen und langfristig zu sichern. Sie ist das zentrale Planungsinstrument zur Konkretisierung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der jeweiligen Landesgesetze.
Diese Ziele sind in allen Planungen und Verfahren (z.B. Bebauungspläne) zu berücksichtigen, durch welche Natur und Landschaft betroffen sein können. Damit soll gewährleistet werden, dass den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Landschaftsplan
    – Bestandserfassung
    – Themenkarten
    – Bericht und Maßnahmenplanung
  • Grünordnungsplan (GOP), landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), Pflege- und Entwicklungsplan
    – Umweltberichte
    – naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach BauGB und BayKompV)
    – Anlage/Aufbau eines Ökokontos
    – Pflegepläne für kommunale Ausgleichsflächen
    – Gewässerentwicklungskonzepte (GEK), Gewässerentwicklungspläne (GEP)
    – Erfassen und Bewerten von Flächen (Vorhabengrundstücke, Ausgleichsflächen, …) nach BayKompV