Stadtplanung

Stadtplanung bezeichnet die nachhaltige, städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden und ihrer Teilgebiete unter Beachtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen.
Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Bauleitplanung, welche durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie weitere Rechtsverordnungen, wie z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und verschiedene Landesgesetze geregelt wird.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Informelle Planungen und Konzepte
    – Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)
    – Modellprojekt „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potentials“ (MELAP)
    – Integriertes Zukunftsentwicklungskonzept (IZEK)
    – Themenbezogene Aufgaben wie z.B. Baulückenkataster, Konzepte für Rad- und Wanderwege
  • Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen
    – Flächennutzungspläne
    – Bebauungspläne (Neuaufstellung, Änderung und Aufhebung)
    – sonstige Satzungen wie z.B. Einbezugsatzung, Außenbereichssatzung usw.